| Notizen |
- Lothar II. (* um 835; † 8. August 869 bei Piacenza) aus der Familie der Karolinger war von 855 bis 869 fränkischer König.
Lothar war der zweite Sohn Kaiser Lothars I. und dessen Ehefrau Irmingard von Tours. Kurz vor seinem Tod 855 teilte Lothar I. sein Reich - das Lotharii Regnum oder Mittelreich - zwischen seinen drei Söhnen in der Reichsteilung von Prüm auf: Der älteste Sohn Ludwig erhielt Italien und den Kaisertitel, Lothar II. bekam Lotharingien (aus dem das spätere Lothringen hervorging), einschließlich der Residenz Aachen, und dem jüngsten Sohn Karl wurden die Provence und Burgund zugesprochen.
Lothars Leben war vor allem geprägt von der Kinderlosigkeit seiner Frau. Im Jahr 855 heiratete Lothar Theutberga, die Tochter des Grafen Boso von Arles. Da die Ehe jedoch kinderlos blieb, trennte sich Lothar 860 von seiner Frau, um 862 seine Mätresse Waldrada zu heiraten, mit der er bereits einen Sohn, Hugo, hatte. Obwohl die Aachener Synoden von 860 und 862 das Vorgehen des Königs absegneten, führte dies zu einem langwierigen Streit. Erzbischof Hinkmar von Reims, ein enger Berater Karls des Kahlen, prangerte auf dessen Betreiben in einer Denkschrift diesen Beschluss an, woraufhin Papst Nikolaus I. sich in die Sache einschaltete.
Nachdem 862 auf der Synode von Metz in Anwesenheit der päpstlichen Legaten die Scheidung (angeblich durch Bestechung) abermals anerkannt worden war, ging Ado von Vienne, zu der Zeit Lehrer an der Klosterschule Prüm, nach Rom, um Beschwerde dagegen einzulegen. Der Papst widerrief die Entscheidung und exkommunizierte die Erzbischöfe Gunthar von Köln und Theutgaud von Trier, die auf der Synode von Metz die treibende Kraft gewesen waren. 868 exkommunizierte Papst Nikolaus auch Waldrada.
Papst Hadrian II. erlaubte schließlich Lothar, seine Angelegenheit persönlich in Rom vorzutragen. Lothar reiste zuerst nach Ravenna, wo er seinen Bruder, Kaiser Ludwig II. vermutete. Dieser war aber an den Kriegsschauplaetzen in Süditalien unabkoemmlich und ließ ihm durch Boten ausrichten, das Land zu verlassen und wieder heimzukehren. Lothar reiste trotzdem weiter nach Benevent, wo er seinen Bruder antraf. Hier setzte er ihm so lange zu, bis sich Kaiserin Engelberga bereit erklärte, ein Zusammentreffen mit Papst Hadrian II. in die Wege zu leiten und Lothar zu begleiten. Das Treffen mit dem Papst kam dann im Juli 869 auf Monte Cassino zustande. Papst Hadrian II. lehnte es ab, Lothars zweite Ehe anzuerkennen. Er verwies darauf, dass diese Frage nur von einem abendländischen großen Konzil geklärt werden könne, zu dem auch die fränkischen Bischöfe nach Rom kommen sollten. Bei der Messe reichte Papst Hadrian II. Lothar II. auf dessen ausdrücklichen Wunsch die Kommunion, wodurch Lothar II. wieder in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen wurde und seine Exkommunikation als öffentlicher Sünder rückgängig gemacht wurde. Lothar musste allerdings zuvor dem Papst versichern, dass er nach Waldradas Exkommunikation mit dieser nicht mehr zusammengekommen war. Auf der Rückreise in den Norden machte er in Rom halt, wo ihm der Papst ein Hochamt zu seinen Ehren verweigerte. Trotzdem kam es zu einem Essen im Lateranpalast, wo Geschenke ausgetauscht werden. Frohgemut brach Lothar II. von Rom auf. In Lucca wurde er aber von einem Fieber befallen, das auch unter seinen Gefolgsleuten wütete. Auf der Weiterreise starb Lothar II. in Piacenza und wurde in der Kirche Sant’Antonino begraben.
Nach Lothars Tod wurde das Mittelreich 870 im Vertrag von Meersen zwischen Karl dem Kahlen und Ludwig dem Deutschen aufgeteilt. Plan und Modalitäten der Teilung waren bereits 867 in der Abtei Sankt Arnulf gefasst worden; Bürgen dieses Handels waren seitens Ludwig Hinkmar von Reims, Hinkmar von Laon und Odo von Beauvais, auf Seiten Karls Erzbischof Liutbert von Mainz, Altfrid von Hildesheim und Witgar von Augsburg.
Theutberga wurde in Lothars Todesjahr Aebtissin von Sainte-Glossinde in Metz, sie starb vor dem 25. November 875. Waldrada starb nach dem 9. April 868 als Nonne im Kloster Remiremont.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Lothar_II._(Lothringen)
Lothar lebte noch in einer zweiten Partnerschaft, und zwar mit einer elsaessischen adligen Dame namens Waldrada. Ihr Name begegnet erstmals Ende 861, als sie mit Lothar und mit drei der vier gemeinsamen Kinder anlaesslich eines Besuches in das Memorialbuch von Remiremont eingetragen wurde. Lothar hielt bis zu seinem Tod 869 unbeirrt an dieser Beziehung fest, aus der drei Toechter und ein Sohn hervorgingen.
Die juristische Bewertung dieser Beziehung ist in der Forschung umstritten. Rechtshistoriker bemuehten sich um eindeutige Kriterien und unterschieden die „Muntehe“, bei der die Ehefrau von ihrem Vormund foermlich dem Gatten übergeben und mit einer Mitgift (Dos) ausgestattet wurde, von der „Friedelehe“ (von Friedel = Freundin, Geliebte), die undotiert gewesen sei und auf dem Konsens der Gatten beruht habe. Derart klare juristische und terminologische Definitionen gelten jedoch inzwischen als anachronistisch, denn im 9. Jahrhundert waren die profan- und kirchenrechtlichen Konzepte von Ehe bei weitem nicht eindeutig umrissen oder gar ausformuliert. Zudem haben mehrere Untersuchungen der letzten Jahrzehnte dargelegt, dass die vermeintlichen Quellen zur „Friedelehe“ fehlinterpretiert wurden; diese ist ein weitgehend ein Konstrukt der Forschung. Grundsaetzlich waren Eheschließung und Ehescheidung im 9. Jahrhundert Angelegenheiten der Laien; kirchenrechtliche Kriterien für die gueltige Schließung einer Ehe und für ihre Aufhebung wurden erst nach und nach formuliert und durchgesetzt. In der Praxis ist von verschiedenen Ausgestaltungen der ehelichen Verbindungen auszugehen; fließende Uebergaenge in einem weiten Spektrum ergeben das Bild „staerkerer“ und „schwaecherer“ Beziehungen. Der Grad ihrer Verbindlichkeit war abhaengig von vermoegensrechtlichen Aspekten, das heißt inwieweit die beteiligten Familien die Ehe mit Guetern ausstatteten, und vor allem von der tatsaechlichen Machtposition der Eheleute beziehungsweise der hinter ihnen stehenden Familienverbaende.
Lothars Verbindung mit Waldrada war keine unverbindliche „Affaere“ mit einer „Geliebten“. Waldrada war eine vornehme Dame, und die drei Toechter Berta, Gisela und Irmgard trugen Namen karolingischer Koeniginnen. Allerdings erhielt der einzige Sohn keinen dynastischen Namen. Er wurde Hugo genannt, wie einige wenige Karolinger hießen, die nicht für die Thronfolge vorgesehen waren. Diese Namenswahl kennzeichnet ihn als Sohn minderen Rechts und zeigt, dass auch die Verbindung seiner Eltern anfechtbarer Qualität war. In kirchenrechtlichen Quellen wurden derlei „Nebenverbindungen“ ohnehin als „Konkubinate“ missbilligt, denen jede Verbindlichkeit abgesprochen und deren Nachkommen als außerehelich diffamiert und als Erben ausgeschlossen wurden. In juristischer Hinsicht war die Situation in vieler Hinsicht unklar (auch im Hinblick auf ein anerkanntes Verfahren), und der Ausgang der Angelegenheit war folglich offen.
Eine Gruppe Oppositioneller richtete im Laufe des Jahres 860 zwei detaillierte Fragenkataloge an den theologisch wie kanonistisch gleichermaßen versierten Erzbischof Hinkmar von Reims (Episkopat 845-882), der die Fragen in Form eines umfaenglichen Gutachtens über das Scheidungsbegehren Lothars II. beantwortete. Da Hinkmar sowohl die Aktenstuecke aus Aachen als auch die kritischen Fragen seiner Auftraggeber im Wortlaut in seine Stellungnahme aufnahm, sind wir über die Argumente der Gegner und Befürworter der Scheidung recht gut informiert. Hinkmar kritisierte zahlreiche Aspekte des Verfahrens, geißelte Lothars Ehebruch mit seiner „Konkubine“ (Waldrada wird namentlich nicht erwähnt) und drängte auf eine große Versammlung der Großen aller Reichsteile, um das Problem einvernehmlich mit Laien und Geistlichkeit zu loesen - wobei er als einer der maßgeblichen Praelaten eine hervorragende Rolle spielen wuerde.
Angesichts der sich formierenden Opposition und der Einschaltung des Papstes durch Theutberga schuf Lothar Fakten. Im April 862 trat erneut eine Bischofsversammlung in Aachen zusammen. Diese Synode gestattete Lothar die Ehe mit Waldrada, die noch im selben Jahr zur Koenigin gekroent wurde. In einer Urkunde vom 18. Mai, die eine Schenkung für das Frauenkloster Saint-Pierre-les-Nonnains zum Inhalt hat, wird Waldrada als „sehr geliebte Ehefrau“ zusammen mit Hugo, jedoch ohne die Toechter, erwähnt.
863 erschienen zwei paepstliche Legaten im Mittelreich: Sie sollten die Angelegenheit untersuchen, doch bestaetigten sie Mitte des Jahres auf einer Synode in Metz - angeblich aufgrund von Bestechung - die Aachener Beschluesse und die Ehe Lothars mit Waldrada. Zur Legitimation trugen die Parteigaenger Lothars unter anderem vor, dass die Ehe mit Waldrada die zuerst gueltig geschlossene und die zweite Verbindung mit Theutberga erzwungen und damit ungueltig gewesen sei. Die Metropoliten Gunthar von Köln und Theutgaud von Trier (Episkopat 847-863) zogen mit dem Protokoll nach Rom, wo der Papst selbst von der Rechtmaeßigkeit der Vorgaenge überzeugt werden sollte. Doch in Rom kam es Ende Oktober 863 auf einer Lateransynode zum Eklat. Nikolaus kassierte die Metzer Beschluesse, exkommunizierte beide Erzbischoefe und setzte sie ab. Der Papst brachte in einer bis dahin unerhörten Weise zum Ausdruck, dass er das hoechste Richteramt in der Kirche inne hatte (Jurisdiktionsprimat) und bedingungslose Unterwerfung unter seine Autorität verlangte.
Das Vorgehen des Papstes schwaechte Lothars Position erheblich. Seine beiden wichtigsten geistlichen Berater waren fortan praktisch ohne Einfluss; beide wurden nicht wieder in ihre Aemter eingesetzt. Zudem verdichtete sich mehr und mehr der Eindruck, es könnte ihm letztendlich nicht gelingen, Hugo als Thronerben zu etablieren, so dass er bei seinem Tod das Mittelreich ohne legitimen Erben hinterlassen wuerde.
Zu diesem Zeitpunkt war bereits deutlich geworden, dass sich Lothar den Forderungen des Papstes nach Versoehnung mit Theutberga nicht beugen wuerde. Ein paepstlicher Legat hatte Theutberga 865 zu Lothar zurückgeführt, doch wurde die eheliche Gemeinschaft nicht wieder aufgenommen. Vielmehr stattete Lothar 866 seine „hochgeschätzte“ (das Wort Gattin wird vermieden) Theutberga in einer Urkunde mit reichem Gueterbesitz aus, eine Schenkung, die den Charakter einer Abfindung hatte; sie wurde 868 mit Erweiterungen wiederholt. Theutberga schrieb Ende 866 an Nikolaus I., um selbst den Verzicht auf ihre koeniglichen Wuerden anzubieten. Nunmehr wurde auch das Argument ihrer Kinderlosigkeit vorgebracht. Der Papst war indes nicht bereit, in die Scheidung einzuwilligen.
Der Tod des Papstes am 13.11.867 ließ die Hoffnung keimen, sein Nachfolger Hadrian II. (Pontifikat 867-872) könnte eher zu Zugestaendnissen bereit sein. Theutberga zog nach Rom, um in eigener Person um die Scheidung nachzusuchen. Lothar verhandelte mit Ludwig dem Deutschen und Karl dem Kahlen (Mai und Juni 868), bevor er es wagte, sein Reich zu verlassen und ebenfalls nach Rom zu ziehen, wo er im Sommer 869 eintraf. Nach frostigem Empfang verliefen erste Gespraeche mit Papst Hadrian II. ermutigend, und Lothar zog in sein Reich zurück in der Hoffnung auf Wiederaufnahme der Verhandlungen. Doch er erkrankte auf dem Rückweg und starb am 8.8.869 in Piacenza. Seine beiden Frauen traten in vornehme Kloester ein: Theutberga in die Metzer Abtei Sainte-Glossinde, Waldrada in Remiremont. Ein tragisches Ende fand der Sohn Hugo. Er versuchte 885, Anhaenger zu einem Aufstand gegen Koenig Karl den Dicken zu mobilisieren, doch er scheiterte und wurde geblendet.
Das Scheidungsbegehren und die Durchsetzung seiner Ehe mit Waldrada dominierte die politische Agenda der knapp 14-jaehrigen Regentschaft Lothars II. Weitere Aktionsfelder treten nur gelegentlich hervor.
Das Urteil der Historiker über Lothar II. ist abhaengig von deren Einschaetzung seiner Rolle in der Scheidungsaffaere. Ab der 2. Haelfte des 20. Jahrhunderts wurde er als verantwortungsbewusster, jedoch glückloser Koenig gesehen, der seinem Reich mit Hugo unbedingt einen Nachfolger sichern wollte und nicht voraussehen konnte, dass er bei Erzbischof Hinkmar von Reims und Papst Nikolaus I. auf ehernen Widerstand stoße wuerde. Doch war Lothar nicht einfach ein Herrscher ohne politische Fortuene. Er und seine Berater brachten immer neue und kaum überzeugende Sachvorhalte vor, überschätzten die eigenen Handlungsspielraeume und verkannten die realen Machtverhältnisse. Wie die Scheidungsgegner 860 an Hinkmar von Reims berichteten, begegnete man in der Umgebung Lothars der Kritik am bisherigen Verfahren mit vollmundigen politischen Anspruechen. Behauptet wurde beispielsweise, dass der Koenig über dem Gesetz stehe und nicht an Voten von Bischoefen und Synoden gebunden, sondern allein Gott verantwortlich sei. Derlei Anmaßungen waren weder konsensfaehig noch durchsetzbar, und solche Fehleinschaetzungen waren wesentlich verantwortlich für das Scheitern Lothars, dessen Mittelreich von der europaeischen Landkarte verschwand.
gekürzt aus: Boehringer, Letha, Lothar II., in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://rheinische-geschichte.lvr.de/Persönlichkeiten/lothar-ii./DE-2086/lido/57c943a7f37ea7.34457744 (abgerufen am 08.08.2023)
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