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Lucius Calpurnius Piso Caesoninus war ein im 2. Jahrhundert BC lebender Politiker der Römischen Republik. 148 BC bekleidete er das Konsulat.
Lucius Calpurnius Piso Caesoninus, dessen Vater und Großvater laut den Fasti Capitolini das Praenomen Gaius führten, entstammte wohl ursprünglich der wenig bekannten Gens Caesonia und wurde durch Adoption zu einem Mitglied des bedeutenderen plebejischen Geschlechts der Calpurnier. Vielleicht war sein Adoptivvater der im Amt verstorbene Konsul von 180 BC Seine Nachfahren trugen weiterhin das Cognomen Caesoninus.
Erstmals bezeugt ist Piso für das Jahr 154 BC, in dem er als Prätor fungierte und die Provinz Hispania ulterior erhielt. Dort musste er eine Niederlage gegen die Lusitaner einstecken. Das höchste Staatsamt erreichte er 148 BC zusammen mit Spurius Postumius Albinus Magnus. Damals trug Rom den Dritten Punischen Krieg gegen Karthago aus. Piso war Kommandant der römischen Landstreitkräfte in Afrika, seine Kriegsführung wurde jedoch als zu wenig energisch kritisiert. Bei seinem Bemühen, diverse karthagische Orte zu erobern, wurde er außerdem mehrmals geschlagen. Im nächsten Jahr trat der erfolgreichere Publius Cornelius Scipio Aemilianus Africanus an seine Stelle.
Ueber Pisos weiteres Leben ist nichts bekannt. Er war wahrscheinlich der Vater des gleichnamigen Konsuls von 112 BC
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Lucius_Calpurnius_Piso_Caesoninus_(Konsul_148_v._Chr.)
[S195] Wikipedia - Die freie Enzyklopädie, Lucius Calpurnius Piso Caesoninus (Konsul 148 BC).
Lucius Calpurnius Piso Caesoninus war ein im 2. Jahrhundert BC lebender Politiker der Römischen Republik. 148 BC bekleidete er das Konsulat.
[S181] wikipedia, Patrick A. Wild et alt., Glossar: Genealogisches Glossar, Cognomen / Agnomen.
Das Cognomen (alternative Schreibweise Kognomen, lateinisch für „Beiname“; Plural Cognomina) war oft der dritte Namensbestandteil der regulären römischen Namensgebung (tria nomina). Dieses Dreinamenssystem aus praenomen, nomen gentile und cognomen, das sich Ende des 3. Jahrhunderts BC entwickelt hatte, war auch in der etruskischen Namensgebung üblich. - Ursprünglich waren Cognomina wohl den einzelnen Träger charakterisierende Bei- oder Spottnamen (zum Beispiel Cicero, abgeleitet von cicer „Kichererbse“; Crassus von crassus „fett“), wurden später aber teilweise innerhalb einer Familie (gens) erblich, wobei meist nur der älteste Sohn das Cognomen des Vaters übernahm. Ein jüngerer Sohn musste sein Cognomen dann vom Namen der Mutter oder anderswie ableiten. - Freigelassene Sklaven führten in der Regel ihren bisherigen (einzigen) Namen als Cognomen, während sie Prae- und Gentilnomen von ihrem früheren Herrn übernahmen.
Vom Cognomen zu unterscheiden ist das Agnomen, ein zusätzlicher Beiname, der eine auffällige Eigenschaft einer Person kennzeichnete oder nach (militärischen) Erfolgen verliehen wurde (zum Beispiel Africanus bei Publius Cornelius Scipio Africanus und Germanicus bei Nero Claudius Drusus Germanicus). Es übernahm allerdings zunehmend die Funktion des Cognomens, als auch dieses anfing, erblich zu werden.