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Publius Servilius Geminus entstammte dem römischen Geschlecht der Servilier und war 252 BC sowie 248 BC Konsul.
Publius Servilius Geminus war laut den 'Fasti Capitolini' der Sohn eines nicht näher bekannten Quintus Servilius sowie Enkel eines Gnaeus Servilius. Er hatte einen ihm zum Verwechseln ähnlich sehenden, ansonsten aber ebenfalls unbekannten Zwillingsbruder Quintus Servilius, wurde deshalb mit dem Cognomen Geminus (= „Zxwilling“) versehen und auf diese Weise Stammvater des Familienzweiges der Servilii Gemini.
Während des Ersten Punischen Krieges gelangte Geminus 252 und 248 BC zum höchsten Staatsamt, wobei er beide Male Gaius Aurelius Cotta zum Amtskollegen hatte. Der griechische Historiker Polybios, der einen Abriss der Geschichte des ersten Krieges zwischen Rom und Karthago gibt, erwähnt die militärischen Leistungen der Konsuln überhaupt nicht; laut Zonaras, dem Epitomator des kaiserzeitlichen Geschichtsschreibers Cassius Dio, fiel ihnen während beider Amtszeiten die Aufgabe zu, zusammen auf Sizilien gegen die Punier zu kämpfen, doch wird nur über Cottas Kriegstaten Näheres berichtet.
Geminus’ Sohn war wahrscheinlich Gaius Servilius Geminus, der am Beginn des Zweiten Punischen Krieges (218 BC) in Kriegsgefangenschaft der Boier geriet, aus der er erst 15 Jahre später von seinem gleichnamigen Sohn befreit wurde.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Publius_Servilius_Geminus
[S195] Wikipedia - Die freie Enzyklopädie, Publius Servilius Geminus.
Publius Servilius Geminus entstammte dem römischen Geschlecht der Servilier und war 252 BC sowie 248 BC Konsul. - Publius Servilius Geminus war laut den Fasti Capitolini der Sohn eines nicht näher bekannten Quintus Servilius sowie Enkel eines Gnaeus Servilius.
[S204] Steinlin, Uli W., Die Vorfahren der Familie Steinlin von St. Gallen, Publius SERVILIUS Geminus, * um 290 BC.
393-9.1
[S181] wikipedia, Patrick A. Wild et alt., Glossar: Genealogisches Glossar, Cognomen / Agnomen.
Das Cognomen (alternative Schreibweise Kognomen, lateinisch für „Beiname“; Plural Cognomina) war oft der dritte Namensbestandteil der regulären römischen Namensgebung (tria nomina). Dieses Dreinamenssystem aus praenomen, nomen gentile und cognomen, das sich Ende des 3. Jahrhunderts BC entwickelt hatte, war auch in der etruskischen Namensgebung üblich. - Ursprünglich waren Cognomina wohl den einzelnen Träger charakterisierende Bei- oder Spottnamen (zum Beispiel Cicero, abgeleitet von cicer „Kichererbse“; Crassus von crassus „fett“), wurden später aber teilweise innerhalb einer Familie (gens) erblich, wobei meist nur der älteste Sohn das Cognomen des Vaters übernahm. Ein jüngerer Sohn musste sein Cognomen dann vom Namen der Mutter oder anderswie ableiten. - Freigelassene Sklaven führten in der Regel ihren bisherigen (einzigen) Namen als Cognomen, während sie Prae- und Gentilnomen von ihrem früheren Herrn übernahmen.
Vom Cognomen zu unterscheiden ist das Agnomen, ein zusätzlicher Beiname, der eine auffällige Eigenschaft einer Person kennzeichnete oder nach (militärischen) Erfolgen verliehen wurde (zum Beispiel Africanus bei Publius Cornelius Scipio Africanus und Germanicus bei Nero Claudius Drusus Germanicus). Es übernahm allerdings zunehmend die Funktion des Cognomens, als auch dieses anfing, erblich zu werden.